FAQ

Häufige Fragen

Die Antworten im Überblick

Der Umgang mit Versicherungen ist oft heikel und man ist sich nicht sicher, was man akzeptieren muss und was nicht.
Einige der häufigsten Fragen klären wir hier.

Nein. Sie können die Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen und dort den Schaden reparieren lassen

Der Geschädigte wird oft von der eintrittspflichtigen Versicherung kontaktiert. SEIEN SIE VORSICHTIG und halten Sie im Gespräch mit den freundlichen Mitarbeitern im Hinterkopf, dass die von den Versicherungen beauftragten Partner die Kosten für die Versicherung möglichst gering halten wollen.
Die Kosten für einen Anwalt müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung getragen werden. Sie sollten IMMER einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen
Ja. Sie sind nicht verpflichtet den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, da dieser ein Interesse daran hat, den Schaden im Interesse der Versicherung zu begutachten und nicht in Ihrem Interesse.
Sie dürfen daher einen unabhängigen Gutachter auswählen.
Unter merkantiler Wertminderung versteht man den Wertverlust eines Autos in Folge eines Unfalls.
Der Wiederbeschaffungswert kann zum Beispiel mithilfe der Schwacke-Liste ermittelt werden. Die Versicherungen bestehen in der Regel aber darauf, dass ein Sachverständiger ein Kfz-Gutachten anfertigt.
Der Restwert eines Fahrzeugs wird in der Regel durch Schätzung eines Sachverständigen ermittelt. Bei einem Haftpflicht-Schadensfall – wenn also Ihnen ein Schaden zugefügt wurde – können Sie den Sachverständigen frei wählen und selbst beauftragen.

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