Waltlham 6 | 85630 Schnaitsee
FAQ
Der Umgang mit Versicherungen ist oft heikel und man ist sich nicht sicher, was man akzeptieren muss und was nicht. Einige der häufigsten Fragen klären wir hier.
Kann die Versicherung mir vorschreiben, welche Werkstatt ich aufsuchen soll?
Nein. Sie können die Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen und den Schaden hier reparieren lassen.
Was muss ich im Umgang mit der Versicherung beachten?
Der Geschädigte wird oft von der eintrittspflichtigen Versicherung kontaktiert. SEIEN SIE VORSICHTIG und halten Sie im Gespräch mit den freundlichen Mitarbeitern im Hinterkopf, dass die von den versicherungen beauftragten Partner die Kosten für die Versicherung möglichst gering halten wollen.
Kann ich einen Anwalt hinzuziehen, ohne dass ich dafür zahlen muss?
Die Kosten für einen Anwalt müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung getragen werden. Sie sollten IMMER einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen
Darf ich den Gutachter überhaupt selbst bestimmen?
Ja. Sie sind nicht verpflichtet den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, da dieser ein Interesse daran hat, den Schaden im Interesse der Versicherung zu begutachten und nicht in Ihrem Interesse, Sie dürfen daher einen unabhängigen Gutachter auswählen.
Was versteht man unter merkantiler Wertminderung?
Unter merkantiler Wertminderung versteht man den Wertverlust eines Autos in Folge eines Unfalls.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Der Wiederbeschaffungswert zum Beispiel mithilfe der Schwacke-Liste ermittelt werden. Die Versicherungen bestehen in der Regel aber darauf, dass ein Sachverständiger ein Kfz-Gutachten anfertigt.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Der Restwert eines Fahrzeugs wird in der Regel durch Schätzung eines Sachverständigen ermittelt. Bei einem Haftpflichtschadensfall - wenn Ihnen also ein Schaden zugefügt wurde - können Sie den Sachverständigen frei wählen und selbst beauftragen.
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